Als gesetzlich, oder privat Versicherter haben Sie in Deutschland gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung in der eigenen Häuslichkeit.
Nachdem Ihr Arzt die häusliche Intensivpflege verordnet hat und die Notwendigkeit dieser Versorgung begutachtet und bestätigt wurde, übernehmen die Kranken- und Pflegekassen alle entstehenden Kosten, eine private Zuzahlung ist in den allermeisten Fällen nicht notwendig.
Bei Versorgungen, die nicht ganztägig über 24 Stunden erfolgen, können die Angehörigen auch das Pflegegeld weiter beziehen.

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Unsere Pflege
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